Mittwoch, 3. August 2016

Jobcenter solidarisiert sich mit mir!

03.08.2016:

Hoppla:
Jobcenter solidarisiert sich mit mir - und fordert nun seinerseits das SG zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Sanktionsparagraphen auf.


Nachdem das Sozialgericht versucht hat, die erste 100-Prozent-Sanktion wegen eines zu kleinen Schriftbildes der Rechtsfolgenbelehrung zu kippen und ich schon geschrieben habe, dass das vermutlich so nicht geht, schreibt jetzt das Jobcenter:
 
  • "Die Beteiligten haben (...) kein Interesse, das Verfahren aufgrund von formalen Gegebenheiten zu beenden sondern streben eine rechtliche Prüfung der Rechtmäßigkeit der Anwendung des § 31 SGB II an."

Siehe hier >>, Seite 2, letzter Satz.
 

14 Kommentare:

  1. Endlich!!! das ist eine TOLLE NACHRICHT! Sie wollen jetzt auch endlich wissen, ob sie dürfen (die machen ja eh "nur ihren Job" und wollen das möglichst reibungslos).

    Andererseits stelle ich mir (und wem stattdessen besser??) folgende Frage im Umkehrschluss:

    Kann man in den Fällen aller normalen unpolitischen Hartzer, insbesondere bei überforderten Alleinerziehenden, Alkoholikern, Niedriglohn-AufstockerInnen usw. jetzt nicht grundsätzlich IMMER (zumindest zusätzlich) argumentieren:

    "Sie waren nicht in der Kenntnis der Rechtsfolgen?"

    "Sie haben es wegen des schlechten Schriftbildes, der Stresssituation oder Konfliktsituation intellektuell nicht gefasst und hatten ggf. nichtmal Zeit das zu lesen?"
    ...die Termine im Amt sind ja teilweise auch recht KURZ...

    Ich sage, mein Kind hat aus dem Zettel Papierflieger gemacht und "mein Name ist Hase und jetzt mal rückgängig mit die Sanktionen????"

    Wo ist ein mutiger eh schon mit Sanktionen gebeutelter Mensch (und dessen AnwältIn), der sowas ausprobieren mag?

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    1. Ich vielleicht - wenn ich mal reif für dieses Harz4 werden sollte.
      Die "wirklich mutigen" allerdings gehen meistens gleich direkt in die Obdachlosigkeit, wenn sie merken, dass ihnen da in so einem Jobcenter versucht wird "im Hintern rum zu stochern".

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  2. ... also ganz gezielt: lesen hier AnwältInnen mit, die diese Argumentationsschiene ggf. mal ausprobieren wollen: "mein Klient konnte die Rechtsfolgen nicht überblicken und hat sich da reingerasselt" - also gezielt bei einem Mandanten so argumentieren, wenn das Kind ansonsten eh schon in den Brunnen gefallen ist?

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  3. Lieber Ralph,

    hier erkennen wir deutlich, dass selbst die "Jobcenter-Mitarbeiter" beginnen, an ihren eigenen, rechtswidrigen SGB II. Gesetzen zu zweifeln und Hilfe von ganz oben anfordern. Ja, sie wollen weiter das Recht beugen, komme was da wolle! *gg

    Betrachtet man diese hochgebildeten Menschen genauer, wie sie auch Schwüre auf das Grundgesetz ablegen, dann aber nicht in der Lage sind, diese in einfachen Worten gefassten Artikel zu verstehen und zielgerichtet anzuwenden, aber ihnen seltsamerweise, rechtswidrige Gesetze, die sonst niemand ohne abgeschlossenes Jurastudium so richtig verstehen kann, in einer wahren Schreibdidaktik-Meisterschaft (EGV etc.), so auszulegen vermögen und mit Satz-Kombinationen zu versehen, die die gesamte Literaturwissenschaft ins Abseits befördert, dann wird es wirklich Zeit sich zu erheben.

    Du machst das schon! :)

    Gruß
    Jürgen

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  4. Lieber Ralph,

    ich hätte nie, ja wirklich nie gedacht, das sich inzwischen selbst die "untersten Ebenen" der Justiz sowohl auf Seiten eines "kleinen" JC und "popeligen" SG inzwischen gewisse Fragen Stellen und dieses System völlig zu Recht zumindest in Zweifel ziehen und um Klärung auf höchster Ebene bitten, denn allein schon diese "In-Frage-Stellung" bzw. das Hinterfragen ansich bedeutet möglicherweise das EdeKa-Prinzip (Ende der Karriere) für die betreffenden Personen in den entsprechenden juristischen Kreisen und Positionen. Hut ab vor soviel Rückgrat seitens der entsprechenden Juristen, ehrlich.

    Jetzt kommt jedoch das große ABER: Das "BVerfG" ist und bleibt eine politische Marionettenveranstaltung, das in Bezug auf die "höhere Politk" - und dazu gehört auch die H4-Grundsatzfrage - keinerlei Entscheidungsbefugnisse hat. Das BVerfG wird auf jeden Fall unter Zuhilfenahme von Rechtsbeugung, juristischen Spitzfindigkeiten usw. einen Weg finden (müssen) und werden, um diese Frage der Sanktionen weiterhin für rechtskonform erklären zu können. Unter dem Strich betrachtet sehe ich da diesbezüglich leider wenig optimistisch in die Zukunft.

    BTW und es gehört nicht mehr zu diesem Thema H4: Ich hatte bis vor wenigen Wochen im Rahmen einer Familienangelegenheit einen sehr, sehr interessanten Schriftwechsel mit einem Direktor eines Amtsgerichts in Bezug auf nicht unterschriebene amtliche Schreiben (...Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt,... ohne Unterschrift gültig,... blablabla), wo ich als "Nebenkriegsschauplatz" mal ein paar einfache und vermeintlich "dumme" Fragen diesbezüglich in Form auf Rechtskräftigkeit usw. gestellt habe. Was dieser gute Mann mir da "ZWISCHEN DEN ZEILEN" betracht und interpretiert geschrieben hat,... Wow, das war schon ein Hammer. Es ist jedenfalls spannend zu sehen, dass sich auf den "unteren Justizebenen" wohl immer mehr ein, wenn auch noch zaghaftes Nachdenken/Hinterfragen des bestehenden Systems einstellt.

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  5. WESHALB stehen Wolfgang Neskovic und Isabel Erdem NICHT an Ihrer Seite?

    rad

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    1. Sie sind an meiner Seite - und wie!
      Das Gutachten all meiner Klagen - dass jetzt auch im BVerfG vorliegt, ist von den beiden für mich geschrieben ... :-)

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    2. Hartz-IV-Sanktionen verfassungswidrig? Streitgespräch 25.6.2013
      https://www.youtube.com/watch?v=G_hOshhYj2c

      Minuten 2:03:42 bis 2:06:20
      (Neskovic: Tatbestandsvoraussetzung!!)

      rad

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  6. Wolfgang Neskovic, DIE LINKE: Der aufrechte Gang

    Link: https://www.youtube.com/watch?v=fSvH-LWVG0Q

    rad

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  7. Hallo Ralph,
    zunächst einmal vielen Dank für den jahrelangen Kampf gegen das Hartz4-Regime und die rechtswidrigen Sanktionen.

    Abgesehen davon, dass hier gegen den Artikel 1 des Grundgesetzes, "Die Würde des Menschen ist unantastbar" verstoßen wird, hat das SGB II Art.31 unter Pflichtverletzungen, Absatz 2, eine grundsätzliche rechtswidrige Begründung für die Sanktionen (Kürzung des AlGII): "sich weigern eine zumutbare Arbeit anzunehmen".

    Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 12, ist eindeutig und klar formuliert:
    (1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
    (2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
    (3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

    Kein Deutscher darf "gezwungen" werden (unter Androhung einer Strafe=Sanktion) eine bestimmte Arbeit anzunehmen.

    Vis compulsiva (lat. „zwingende Gewalt“) ist ein Rechtsbegriff im Strafrecht. Vis compulsiva ist die „willensbeugende“ Gewalt. Das Opfer wird also nicht direkt durch Gewaltanwendung von einem Verhalten abgehalten, sondern wird durch ein Verhalten des Täters so beeinflusst, dass es zu einem bestimmten Verhalten veranlasst wird oder davon abgehalten wird.
    Die Gewalt der Handlungen liegt hier also darin, dass der Willen des Opfers gebeugt wird, indem ihm Übel zugefügt werden.

    Eine Sanktion, Minderung des Arbeitslosengeldes II, also die Unterschreitung des Existenzminimums, als Androhung, eine bestimme Arbeit anzunehmen, ist nach dem GG Art.12, eindeutig rechtswidrig.

    Niemand darf zu einer bestimmen Arbeit gezwungen werden.
    Wenn das Jobcenter, unter Androhung von einer Sanktion=Strafe, also der Kürzung des Existenzminimums, jemanden zu einer bestimmten Arbeit "zwingt", so verstößt das doch eindeutig gegen das GG Art.12.

    Warum lassen das die deutschen Sozialgerichte so zu???

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    1. ..."Niemand darf zu einer bestimmen Arbeit gezwungen werden. ... "

      Da dieser Kommentar doppelt gepostet wurde, füge ich hier auch nochmal meinen Kommentar zu Artikel 12 des GG ein, der auch noch aus Artikel 12a GG besteht:

      Interessant ist natürlich auch Artikel 12a des GG, danach eine Zwangsverpflichtung im Rahmen der Abschaffung der Wehrpflicht nach wie vor möglich ist, da dieser Artikel nicht abgeschafft wurde.
      Die Denke von Uschi Leyen und dem Herrn Weise ist geprägt von Wehrmachtsfragen, die übertragen auf den "Arbeitsmarkt" angewendet werden sollen. Und die "Zwangsverpflichtung", wie sie im Artikel 12a des Grundgesetzes festgeschrieben ist, behandelt noch nicht einmal die Frage nach einem Existenzminimum in Geldform für die Betroffenen.

      BITTE LESEN:
      https://de.wikipedia.org/wiki/Artikel_12a_des_Grundgesetzes_f%C3%BCr_die_Bundesrepublik_Deutschland.

      Danach stellt sich die Sache mit Artikel 12 des GG schon wieder ganz anders dar.
      Die Regierung braucht deshalb den Ausnahmezustand, damit das Grundgesetz eben doch als Rechtfertigung für Zwangsarbeit herhalten kann.

      Hintergrund:
      Mit Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 24. Juni 1968 wurde die allgemeine Dienstpflicht in Artikel 12a verankert.

      Deshalb lassen die Sozialgerichte überwiegend in teils vorauseilendem Gehorsam den Zwang zur Arbeit zu, da sie sich in einer Verteidigungsstellung "ihrer" Demokratie wähnen, und vergessen bei all der "Subsumtion" der gültigen Rechtsnormen den Gehalt der Menschenrechte, die sie gegen die Tradition von Gewalt und Unterdrückung nicht in ihrer Mehrheit zu verteidigen gewollt scheinen.


      mArcus


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  8. Das Jobcenter schreibt: "Es ist mithin davon auszugehen, dass der Kläger die Rechtsfolgenbelehrung gelesen,verstanden, intellektuell verarbeitet hat und in dem Bewusstsein der Folgen seines Handeins – vor dem potenziellen Arbeitgeber demonstriert und sich bewusst nicht beworben hat."

    Wie jede Fachsprache erfüllt auch die juristische Sprache den Zweck, klare, unmissverständliche und eindeutige Anweisungen an die Zielgruppe zu geben. Die Zielgruppe ist aber nicht ein Einzelner – in diesem Fall Herr Boes – sondern die große Schar der ALG II Empfänger, für die solche Rechtsfolgenbelehrung ausgearbeitet wurde. Das Recht kann natürlich nur durch Sprache zum Ausdruck gebracht werden, deshalb hat die Hermeneutik, also die Lehre von der Auslegung und Erklärung eines Textes, als juristische Methode Eingang in die Lehre der Rechtswissenschaften gefunden, allerdings sind die meisten Arbeitslosengeld II Empfänger, die gezwungenermaßen nach § 2 Abs. 1 Satz 2 SGB II eine EGV unterschreiben müssen oder einen Hilfsarbeiterjob nach § 10 SGB II mit einer Rechtsfolgenbelehrung zugewiesen bekommen, als juristische Laien nicht in der Lage die Rechtsfolgenbelehrung und schon gar nicht das SGB II ohne juristischen Beistand zu verstehen - auch diejenigen nicht, die sich laienhaft etwas Juristerei angelesen haben (wie z.B Herr Boes), da sie keine Volljuristen sind. Wenn Herr Boes nach Meinung des Jobcenters die Rechtsfolgenbelehrung also verstanden hat, dann geht das Jobcenter davon aus, dass auch sämtliche 3,4 Millionen erwachsene Hartz IV Empfänger die Rechtsfolgenbelehrung ebenfalls verstanden haben. So geht das aber nicht. Man kann hier nicht einige Intellektuelle, die sich juristisch etwas in die Materie hineinlesen, von der großen Masse der Hartz IV Empfänger ausnehmen. Entweder ist die Rechtsfolgenbelehrung so verfasst, dass alle ALG II Empfänger sie verstehen, und damit meine ich alle 3,4 Millionen Hartz IV Empfänger, oder sie ist es nicht und gehört deshalb auch nicht in ein Schriftstück eines Jobcenters. Es darf auch nicht sein dass andere juristische Laien (Jobcentermitarbeiter,)die die Rechtsfolgenbelehrung auch nicht begreifen, mit der Rechtsfolgenbelehrung nur Unfug und Unrecht anstellen.

    Gruß
    Ingo

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    1. Nachtrag: Nun kann man natürlich einwenden, dass das BGB, das StGB und dergleichen anderer Gesetzestexte ja auch für den Bürger gilt ohne das jeder Bürger nun die Paragraphen darin versteht oder der juristischen Hermeneutik mächtig ist. Das ist zwar richtig, aber diese juristischen Texte (StGB, BGB, etc.) gelten auch für alle Bürger und nicht nur für eine Gruppe von Bürgern die man mit "Spezialgesetzen" (SGB II) und durch Umgehung des Grundgesetzes als Bürger zweiter oder dritter Klasse abstempeln möchte. Außerdem muss man nicht extra einen sogenannten Vertrag (EGV) unterschreiben, der diese Gesetzestexte erst für einen zum Leben erweckt, sondern sie sind für jeden Bürger, egal ob arm oder reich, schlau oder dumm, schwarz oder weiß, einzuhalten. Das Sozialgestzbuch hat aber den Charakter einer Peitsche mit der man aufsässige arbeitslose Bürger disziplinieren kann.

      Gruß
      Ingo

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  9. Grundeinkommen???
    Ich habe keine Hoffnung mehr jedenfalls nicht für die nächsten
    50-100 Jahre!
    Warum das BvG hat neulich mit seiner Entscheidung Zwangsbehandlung zuzulassen, ja sogar eingefordert gezeigt
    auf wessen Seite es steht, gewiss nicht auf der Seite des kleinen
    Bürgers!

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Liebe Schreiberin, lieber Schreiber - ich freue mich über ihre Kommentare und veröffentliche sie so schnell wie möglich. Ich bitte allerdings, sich strikt ans Thema des Posts zu halten. Für die Bezugnahme auf Ihren Eintrag durch Andere wäre es sehr schön, die Kommentare würden mit NAMEN (oder Kürzel) versehen werden. MfG, Ralph Boes