Sonntag, 3. Dezember 2017

Jobcenter Neukölln ...

Neue Nachrichten aus dem Augiasstall
Bekanntlich hat am 23.10.2017 das Jobcenter Neukölln die Bestätigung von eingereichten Unterlagen eingestellt. Am 10.11. hat u.a. die Berliner Woche darüber berichtet >>
Am 16.11. hat das Jobcenter Neukölln die entwürdigende und schikanöse Praxis wieder beendet. >>
Am 18.11. hat die B.Z. noch einmal nachgelegt und die unhaltbaren Zustände im Jobcenter Neukölln (Akten verschwinden, die Betroffenen können sich, da keine Eingangsbestätigungen ausgegeben wurden, nicht wehren etc.) thematisiert >>
Am 23.11. hat nun ein Betroffener, der die Beschränkung beanstandet hatte, folgende Mitteilung vom Jobcenter erhalten:
Sehr geehrter Herr ...
Sie beanstanden die Verfahrensweise zur Regelung des Umganges mit Empfangsbestätigungen für eingereichte Schriftstücke in der Eingangszone des Jobcenters Berlin Neukölln, welche nicht mehr generell ausgestellt wurden.
Zunächst möchte ich Ihnen mitteilen, dass das Jobcenter Berlin Neukölln die oben genannte Verfahrensweise vorerst aufgehoben hat.
Eine Dienstanweisung dazu hat zu keinem Zeitpunkt existiert und kann daher auch nicht eingesehen werden.
Entgegen Ihren Ausführungen wurde Empfangsbestätigungen an die Kundinnen und Kunden de Jobcenters Berlin Neukölln weiterhin ausgestellt bei Abgabe von Anträgen, Widersprüchen, Klagen oder Bescheinigungen zur Vorlage bei Dritten.
Ich hoffe mit meinen Ausführungen zu einem besseren Verständnis beigetragen zu haben.
MfG, im Auftrag ...
Ein anonymisiertes Foto des Schreibens gibt es hier >>
Folgendes ist dazu zu bemerken:
- Die entsprechende Mitteilung an die Hartz-IV-Betroffenen war deutlich und unübersehbar überall im Eingangsbereich des Jobcenters ausgehängt. S. Foto >>
- Von einer Einschränkung, dass die Einreichung von "Anträgen, Widersprüchen, Klagen" etc. dennoch quittiert würden, ist schon auf diesen Aushängen nichts zu sehen.
- Hartz-IV-Betroffene haben übereinstimmend berichtet, dass auch die Abgabe solcher Unter-lagen nicht bestätigt und die Bestätigung allgemein verweigert wurde.
Bei der Mitteilung des Jobcenters handelt es sich schon hier um eine glatte Lüge.
- Angesichts der Allgegenwärtigkeit der Aushänge und der generellen Verweigerungshaltung der Mitarbeiter dürfte auch die Behauptung, es habe dazu keine Dienstanweisung gegeben, eine glatte Lüge sein. Es sei denn: die Obrigkeit hat in ihrem eigenen Hause nichts zu sagen - und die Mitarbeiter unten treiben, wozu sie Lust und Laune haben …
Nachdem die Sache nun öffentlich geworden ist, hat das Jobcenter sein Unrechtstreiben "vorerst aufgehoben".
Offen bleibt allerdings, wie lange -
und offen bleibt, wie mit den entstandenen Lücken in den Unterlagen der Betroffenen umzugehen ist. Wer keine Bestätigungen für wichtige abgegebene Unterlagen erhält, wird  unmittelbar zum Opfer der Willkür der Behörde gemacht! Ihn treffen Verweigerungen von lebensnotwendigen Leistungen, Sanktionen und Strafen, selbst, wenn er sein Soll erfüllt hat und ohne dass er sich irgend wehren kann.
Die beschwichtigende Aussage des "Kundenreaktionsmanagements", dass es nur sehr wenige Beschwerden wegen verloren gegangener Unterlagen gibt, (s. hier >>) ist eine Frechheit! Wo immer man wichtige Dokumente einzureichen und für die Nichteinreichung Nachteile oder gar Strafen zu erdulden hat, hat man eine Bestätigung zu erhalten! Das ist keine Frage des "wie viel" oder "wie wenig" verloren geht, sondern eine Frage des Prinzips!
Dass man über einen solchem Punkt mit einer Verwaltung überhaupt reden muss, ist ein Skandal! Ein Skandal auf derselben Stufe, wie, wenn man mit einem Chirurgen darüber diskutieren müsste, ob vor der OP die Hände zu waschen sind!
Darüber hinaus ist auch die Einschätzung des "Kundenreaktionsmanagements" gelogen - oder auch dieses weiß nicht, was in seinem Haus passiert. Spätestens seit dem verdecktem Einsatz der Team-Wallraff im Jobcenter (S. hier >>) wissen wir alle, dass Mitarbeiter Akten teils aus Größenwahn (ich bin Gott), teils für ein besseres Ranking im Team (ich erledige meine Arbeit besonders schnell) oder aus Überlastung bewusst verschwinden lassen. Und es ist gar nicht auszumalen, in wie weit dieser Missstand zunimmt, wenn keine angemessene Quittierung der eingehenden Akten erfolgt.
Gar nicht zu sprechen von der Gefahr für Betroffene, wenn sie dem Amt "nicht passen".
Wer in dieser Frist Unterlagen abgegeben hat, dem empfehle ich unbedingt, jetzt nachträglich (schriftlich) die Bescheinigung des Eingangs einzufordern.
Sobald derartige Dinge wieder vorkommen, bitte ich unbedingt um Bescheid. Wir DÜRFEN uns das nicht bieten lassen!
Einfach: AUS PRINZIP! 



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